Vorherwissen, Verbraucherschutz und die DIN-Norm 77230
1. Februar 2019Prof. Dr. Hermann Weinmann (Institut für Finanzwirtschaft („Finance-Institut“), Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen a. Rh.) |
Das gerade begonnene Jahr soll mit einer Sichtweise eingeläutet werden, die vermeintliches Allgemeingut neu interpretiert. Viele Fremdwörter werden ohne weiteres Nachdenken und zum Teil mit zwiespältigem Einschlag benutzt, so dass es sich lohnt, die deutsche Bedeutung zu hinterfragen. Eines dieser Fremdwörter ist die Prognose. Andererseits gibt es deutsche Begriffe, deren “Anwendungsbereich” immer mehr ausgedehnt wird. Dazu zählt der Verbraucherschutz. In diesen Zusammenhang soll die neue DIN-Norm, die “Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte” eingebettet werden.
Ein Fremdwort, das uns immer beschäftigt, ist die Prognose. Wir verbinden mit der Prognose eine Vorhersage und Wissen um den Kult um Prognosen und die Enttäuschung über verfehlte Prognosen. Aktienkurse und Wahlergebnisse sind beredte Beispiele.
Viel aussagekräftiger erscheint uns die Übersetzung „Vorherwissen“, die vom Dudenverlag stammt, einer Institution vergleichbar dem Deutschen Institut für Normung (DIN). Vorherwissen schützt vor Enttäuschung, denn schlau
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