Warum greifen D&O-Versicherungen bei verbotenen Zahlungen nicht?
15. Dezember 2018Dass der Schutz durch eine D&O-Versicherung in Frage steht, geht auf eine juristische Feinheit zurück: Wenn ein Manager verbotenerweise eine Zahlung geleistet hat, muss diese unabhängig davon erstattet werden, ob dadurch ein konkret nachweisbarer Schaden für die Insolvenzmasse entstanden ist oder nicht. Das vereinfacht den Nachweis für den Insolvenzverwalter und führt zu hohen Zahlbeträgen. Die Haftung für verbotene Zahlungen erfordert keinen Vermögensschaden im engeren Sinne und wird vor allem nicht wie einer abgewickelt. Der Bundesgerichtshof hat Forderungen aus verbotenen Zahlungen daher als Ansprüche eigener Art bezeichnet.
Und genau hier liegt das Problem: Viele D&O-Versicherungen versichern Organe von Kapitalgesellschaften gegen Risiken, die zu einem Vermögensschaden bei Dritten oder bei der Gesellschaft geführt haben. Nach dem Wortlaut vieler Versicherungsbedingungen scheint dieser Ersatzanspruch eigener Art auf den ersten Blick nicht abgedeckt zu sein, da dort von Vermögensschäden die Rede ist.