Welche Missstände?
1. Juni 2020M.S. |
Die künftige Beaufsichtigung von Finanzanlagevermittlern geht in die entscheidende Runde. Die Bundesregierung will die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin bis zur Sommerpause umsetzen. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben Mitte Mai überwiegend kritisch geäußert. Im Zentrum stand dabei die Frage, warum eine solche Übertragung nötig sein soll. Die Bundesregierung habe die derzeitige Aufsichtssituation bei IHK und Gewerbeämtern nicht auf Defizite evaluiert, um die Übertragung auf die BaFin zu begründen, bemängelte die Länderkammer.
Das trifft den Kern des ganzen Vorhabens. Die Idee einer einheitlichen Aufsicht klingt auf den ersten Blick gut; den Aufwand, der mit der Umsetzung verbunden wäre, könnte man aber nur rechtfertigen, wenn es gravierende Missstände in der bisherigen Aufsichtspraxis gäbe. Über diese Missstände ist nichts bekannt, und die Bundesregierung ist den Gegenbeweis bislang schuldig geblieben. Es erscheint fahrlässig, einer Branche, die durch Corona schwere Umsatzeinbußen verkraften muss, nun noch ohne erkennbaren Grund
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Kategorisiert in: 202011 Assekuranz aktuell