Zielrente: Garantie durch die Hintertür
14. August 2018Rita Lansch |
Lange hatte die Versicherungsbranche gegen das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) lobbyiert. Vergeblich – wie es schien. Aber nun sieht es so aus, als ginge da doch noch etwas. „Keine Garantie ist nicht ganz eindeutig“, sagt beispielsweise Dr. Michael Karst, Director Legal/Tax/Accounting bei Willis Towers Watson. Schließlich seien Rückdeckungsversicherungen erlaubt und: „Darüber ist es möglich, in Garantien hineinzukommen“, so der Experte kürzlich auf einer Euroforum-Tagung in Köln. Arbeitsrechtlerin Margret Kisters-Kölkes wies zudem darauf hin, dass nach der Definition des BRSG zwar keine Garantie und somit keine Mindestrente gefordert werde. „Aber meines Erachtens sagt der Arbeitgeber eine Versorgungsleistung zu und das ist nicht nur eine reine Beitragszusage.“
Ob die Rückdeckungsversicherung insofern zum Sicherheitsstandard mutieren wird, muss die Praxis zeigen. Dumm nur, dass jede zusätzliche Vertragskonstruktion zusätzliche Kosten verursacht. Ein Experte, der nicht genannt werden möchte, sprach am Rande der Tagung gar von doppelter Kostenbelastung – und das nur, weil der Gesetzgeber
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Kategorisiert in: 201718 Assekuranz aktuell