Beitragsanpassungsklauseln in der PKV und ihre Wirkung
15. Mai 2018Jürgen Bosche (Der Autor war 12 Jahre im Vorstand eines Krankenversicherers tätig und arbeitete anschließend fast 20 Jahre als Treuhänder für verschiedenen Krankenversicherer) |
Beitragsanpassungen in der PKV führen oft für gewisse Teilbestände zu überproportional hohen prozentualen Beitragssteigerungen. Neben nicht zu vermeidenden Effekten, die sich durch das mathematische Modell der PKV ergeben, ist hierfür auch die derzeitige Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten, eine Beitragsanpassung durchzuführen, als Ursache zu nennen. Diese Möglichkeiten sind durch die Beitragsanpassungsklauseln beschrieben. Letztere bilden aber nur sehr unzureichend die Ergebnisse der darauf folgenden Beitragskalkulation ab. Die Zusammenhänge sollen hier erläutert und diskutiert werden. Letztlich wird ein Vorschlag unterbreitet, wie Beitragsanpassungsklausel und Kalkulationsergebnis besser „in Einklang“ gebracht werden können, um die beschriebenen negativen Auswirkungen abzumildern.
Rechtsgrundlage für eine Beitragsanpassung (BAP) in der Privaten Krankenversicherung ist neben den gesetzlichen Regelungen in VAG und VVG die sog. BAP-Klausel in den Versicherungsbedingungen. Hiernach ist mindestens jährlich die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten
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Kategorisiert in: 201810 Krankenversicherung Teaser