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Das BGH-Urteil zur Betriebsschließungsversicherung in der Covid-19-Pandemie

1. März 2022

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) |

Boris-Jonas Glameyer (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht, Kanzlei Glameyer, Konstanz) |

I. Urteil vom 26.01.2022 <1>

1. Sachverhalt

Am 26.01.2022 hat der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH entschieden, dass einem VN auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.

Der VN war bei der AXA versichert. Die Zusatzbedingungen für die Betriebsschließung (ZBSV 08) lauteten auszugsweise:

„Versicherte Gefahren:
1. Versicherungsumfang
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz— IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr.2).
a) den versicherten Betrieb… schließt
2. Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger
Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind die folgenden im Infektionsschutzgesetz in den §§

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