Die Gewährleistung des Versicherungsschutzes in bilanztechnisch horizontaler Sicht
3. August 2020Prof. Dr. Harald Brachmann |
1. Einführung
Die Gewährleistung des Versicherungsschutzes erfordert Maßnahmen, die sicherstellen, dass das VU seinen Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen nachkommen kann: die Bereitstellung von Solvabilitätskapital, von Sicherungsvermögen. Das Solvabilitätskapital umfasst risikoorientierte regulatorische Eigenmittel (Basiseigenmittel und genehmigungspflichtige ergänzende Eigenmittel, s. § 89 VAG) und muss mindestens die in § 97 Abs. 3 VAG aufgeführten Risiken abdecken. Das Solvabilitätskapital dient insoweit der Besicherung des versicherungstechnischen Fremdkapitals, als es ggf. auftretende Verluste auffangen soll.
Der Umgang mit dem Sicherungsvermögen bezieht sich darauf, dass ein Großteil des versicherungstechnischen Fremdkapitals in einer bilanztechnisch horizontalen Sicht einem Teil der Kapitalanlage gegenübergestellt wird, wobei sich der Mindestbestand an Sicherungsvermögen aus dem Umfang des versicherungstechnischen Fremdkapitals ergibt. Das Sicherungsvermögen beinhaltet durch seine Unterlegung insoweit eine Besicherung der Ansprüche der VN, als es diesen spezielle Rechte im Falle der Zwangsvollstreckung, Insolvenz einräumt.
2. Die Aktiv-Passiv-Beziehung von Kapitalanlage und versicherungstechnischem Fremdkapital
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Kategorisiert in: 20201516 Bilanzierung