Die Nachhaltigkeits-Euphorie ist verflogen
1. Dezember 2025Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Prof. Dr. Lukas Linnenbrink (Fachhochschule Dortmund) |
Andreas Vollmer (Vizepräsident, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.) |
Die Europäische Union hat mit ihrem „Green Deal“ <1> unter anderem den Lebensversicherern und ihren Vermittlern eine herausfordernde Aufgabe zugewiesen: mitzuhelfen, dass Anleger ihre Mittel hin zu nachhaltigen Investitionen umschichten. <2> Für Versicherungsvermittler, die Lebensversicherungen anbieten, ergaben sich dabei mehrere Handlungsfelder aus verschiedenen europäischen Rechtsakten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Viele Pflichten und Empfehlungen
Dazu gehören seit 10.3.2021 Offenlegungsvorschriften zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen und zur Vergütungspolitik über eine Webseite <3> sowie Produktinformationen <4>, die den Kunden rechtzeitig vor Antragstellung <5> zu übergeben sind. Außerdem wurde zum 2.8.2022 die Geeignetheitsprüfung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten über einen Level II-Rechtsakt, dessen Legitimationsgrundlage im Level I-Rechtsakt IDD <6> immer noch fehlt, um eine Befragungspflicht nach den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden ergänzt. <7>
Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA publizierte dazu einen Leitfaden für die
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