Einführung in die künftige Bilanzierung von Versicherungsverträgen (IFRS 17) II.
1. Juni 2017Dr. Ellen Liebert (Köln, kontakt@ellen-liebert.de) |
Prof. Dr. Karin Breidenbach (Fachhochschule Dortmund, Fachgebiet BWL, insb. Rechnungswesen und Finanzwirtschaft, karin.breidenbach@fh-dortmund.de.) |
Prof. Dr. Jörg Schiller (Universität Hohenheim, Fachgebiet für Versicherungswirtschaft & Sozialsysteme, j.schiller@uni-hohenheim.de.) |
(Schluss zu ZfV 10/2017)
4.4 Künftiger Ergebnisausweis
Während unter Solvency II der Fokus auf Bestandsgrößen bzw. der Bilanz liegt, ist die Rechnungslegung unter IFRS 17 streng ergebnisorientiert. Eine Ergebnisrechnung nach IFRS besteht zum einen aus dem „Statement of Profit or Loss“, das der GuV nach HGB entspricht, und dem „Other Comprehensive Income“ (OCI), in dem Erträge und Aufwendungen ausgewiesen werden, die direkt, also im Sinne des HGB „erfolgsneutral“, in Rücklagen im Eigenkapital eingebucht werden.
Erträge und Aufwendungen aus der Bilanzierung von Versicherungsverträgen werden nach IFRS 17 entweder im „Statement of Profit or Loss“ oder im OCI erfasst werden. Unter Solvency II gibt es lediglich eine Veränderungsrechnung der Bestandsgrößen („Variation Analysis“). Die Gesamt-Ergebnisrechnung unter IFRS 17 wird künftig
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Kategorisiert in: 201711 Bilanzierung