Gespaltene Rentenformel – Schutz vor Aushöhlung der Versorgungszusage
1. September 2026Anja Sprick (Justiziarin Recht | Steuern bei Longial) |
(BAG-Urteil vom 28.10.2025 – 3 AZR 35/25)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich einmal wieder mit der gespaltenen Rentenformel in Versorgungszusagen befasst; diesmal vor dem Hintergrund einer eventuellen Aushöhlung der Versorgung. Eine gespaltene Rentenformel beschreibt üblicherweise, dass der Arbeitgeber für Vergütungsbestandteile, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen, eine höhere betriebliche Altersversorgung zusagt als für Vergütungsbestandteile, die unterhalb dieser Grenze liegen. Das Ziel einer solchen Regelung ist dabei regelmäßig der Ausgleich von Versorgungslücken, die daraus resultieren, dass beitragspflichtige Arbeitnehmer für Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Der Fall
In dem zugrundeliegenden Fall sah die Versorgungsordnung vor, dass das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit 0,5% pro Dienstjahr und das Einkommen oberhalb dieser Grenze bis zu einer festgelegten Höchstgrenze mit 1,0% pro Dienstjahr in die Berechnung der Rente einfließt. Zugleich behielt sich die Geschäftsführung in der Versorgungsordnung vor,
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