Ist der Geschäftsführer für die IT-Sicherheit und daraus drohende Schäden haftungsverantwortlich?
1. April 2020Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M (Kanzlei Michaelis, Hamburg) |
1. Gegenwärtige Situation
Nahezu jedes Unternehmen operiert mittlerweile unter Zuhilfenahme von Computern, Notebooks und anderen mobilen Endgeräten wie Tablets und Handys, welche zum Teil nicht nur rein beruflich, sondern auch privat und außerhalb des ggf. besonders geschützten Unternehmensnetzwerks genutzt werden können. In der Regel besitzen diese Geräte auch einen Internetzugang, um Cloud-Computing und E-Mail-Verkehr zu ermöglichen.
Umso verheerender kann es sich daher auswirken, wenn eins dieser Endgeräte über einen unzureichenden Schutz vor Schadsoftware verfügt, verloren geht oder falsch installiert ist. Durch den Datenaustausch mit einem infizierten Gerät kann sich die Schadsoftware unbemerkt Zugang zum gesamten digitalen Unternehmensnetzwerk verschaffen. Insbesondere in der Cloud und auf ggf. vorhandenen unternehmensinternen Servern sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur höchst sensible Informationen über das Unternehmen und den zugehörigen Geschäftsbetrieb, sondern auch personenbezogene Daten Dritter, wie von Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern, abgelegt.
Der Branchenverband Bitkom
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