Leistungsfreiheit ohne vorvertragliche Arglist: Fehlsteuerungen zulasten der Versicherungsnehmer* (I.)
1. Januar 2026Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität Berlin | * Das Thema wurde auf Anregung und für die Kanzlei Stephan Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg bearbeitet.) |
I. Das Konzept der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Aus der anwaltlichen Praxis wird berichtet, dass das mit der VVG-Reform im Jahr 2008 neu entwickelte Schutzkonzept der vorvertraglichen Anzeigepflichten des VN (§§ 19-22 VVG) zunehmend ausgehöhlt wird. Kern der Neuregelung war, dass der VN nur solche ihm bekannten risikorelevanten Umstände anzeigen muss, nach denen der Versicherer gefragt hat. <1> Bis zum 31.12.2007 mussten die VN demgegenüber – bis zum Vertragsschluss – dem VR ungefragt alle bekannten gefahrerheblichen Umstände anzeigen (§ 16 I S. 1 VVG a.F.). Ob ein Umstand gefahrerheblich war, bestimmte sich nach der dem VN unbekannten Beurteilungsperspektive des VR. <2>
Hinter der gesetzlichen Neuregelung steht die in der VVG-Reformkommission, der der Autor angehörte, intensiv diskutierte Erkenntnis, wonach es für einen VN ausgeschlossen ist, die für ihn intern bleibenden Kalkulations-
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