Leistungsfreiheit ohne vorvertragliche Arglist: Fehlsteuerungen zulasten der Versicherungsnehmer* (II.)
1. Februar 2026Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität Berlin * Das Thema wurde auf Anregung und für die Kanzlei Stephan Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg bearbeitet.) |
VI. Fehlende Arglist, aber entgegenstehende Rechtsprechung
1. OLG Schleswig vom 21.07.2025 <40>
Es ging um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Der VN beantragte im Oktober 2017 die BU. Im Antrag wurde er nach Krankheiten oder Beschwerden der Wirbelsäule (z.B. Bandscheibenvorfall) und nach Krankenhaus- Reha-Aufenthalten jeweils in den letzten fünf Jahren gefragt. Der VN gab eine Bandscheibenvorfalloperation im August 2012 nicht an. Er gab auch nicht an, dass er sich als Folge dieser OP erneut im Krankenhaus zwischen September 2012 bis November 2012 befand. Ferner gab er nicht an, dass er seit September 2012 bis Dezember 2012 mit einem Antibiotikum wegen Entzündung der Bandscheibe behandelt wurde. Auch die Frage nach der tägliche Einnahme von Medikamenten über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen in den letzten fünf Jahren
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