Maklerhaftung – müssen Makler ihre Kunden über das neue BSI-Gesetz informieren?
1. Mai 2026Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität Berlin) |
I. Fragestellung
Kürzlich hat John Braun, Head of Distribution bei Baobab Insurance, die Auffassung vertreten, dass Versicherungsmakler ihre Kunden über das neue BSI-Gesetz aufklären müssen. Tun sie es nicht, so riskieren sie „selbst zum Ersatzversicherer“ zu werden, also zu haften. Lange Zeit, so Braun, sei es eine technische Nebenaufgabe gewesen, die digitale Infrastruktur abzusichern. Das neue BSI-Gesetz , das am 06.12.2025 in Kraft getreten ist und die NIS-2-Richtlinie umsetzt, mache die Cybersicherheit zu einer „gesetzlich verankerten Kernpflicht der Unternehmensführung“. Der Fokus verschiebe sich von einer reinen Schadensreaktion hin zu einem proaktiven Risikomanagement. Das ergebe sich insbesondere aus den technischen Mindestanforderungen des § 30 Abs. 2 BSIG und betreffe auch die Lieferkette (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) also auch kleine und mittlere Unternehmen. Auch diese müssten in Zukunft die NIS-2-Sicherheitsstandards erfüllen.
Für Makler heiße dies konkret, dass sie ihre Kunden auf
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Kategorisiert in: 202605 Makler Maklerhaftung Vermittler
