
Rechtliche Gefahren für Manager im Zusammenhang mit Cybervorfällen
1. Mai 2020Prof. Dr. Michael Fortmann (LL.M., Professor für Versicherungsrecht und Haftpflichtversicherung am Institut für Versicherungswesen (ivwKöln) der TH Köln.) |
Risiken durch Cybervorfälle (hierunter sollen im Folgenden sämtliche Vorfälle, die in irgendeiner Weise elektronische Daten betreffen, verstanden werden) sind aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Im aktuellen Allianz Risk Barometer 2020 sind Cyberrisiken global als Nr. 1 Geschäftsrisiko aufgeführt. <1> In Deutschland werden zwar noch immer Schäden durch Betriebsunterbrechungen als größtes Geschäftsrisiko angesehen (55%). Schäden durch Cybervorfälle folgen aber mit einer Nennung von 44% auf Platz 2. <2> Aufgrund der steigenden Cyberrisiken wird Cyberversicherungen daher eine „goldene“ Zukunft vorausgesagt.
Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn bei einem Cybervorfall keine Cyberversicherung oder eine andere Versicherung eintritt. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass gerade bei höheren Schadenssummen die Unternehmen nach dem oder den für solche Vorfälle Verantwortlichen suchen und diese auch haftungsrechtlich in Anspruch nehmen werden. Der Hat dieser Inhalt Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen? Mit unserem Probeabonnement können Sie unsere Printausgabe Zeitschrift für Versicherungswesen kennenlernen und zusätzlich AboPlus Digital während der Probeabolaufzeit kostenfrei nutzen. Oder bestellen Sie gleich ein reguläres Abonnement der ZfV (AboClassic). Gerne können Sie es mit unserem AboPlus Digital ergänzen. Alternativ können Sie Artikel auch als Einzelheft bestellen.
Kategorisiert in: 202009 Cyber Industrie-Gewerbe Teaser
