Reise-Insolvenzsicherung mit Lücken
15. Februar 2021Die Thomas-Cook-Pleite hat 2019 schwere Versäumnisse beim deutschen Umgang mit dem Insolvenzschutz für Pauschalreisende offenbart. Nun hat das Bundesjustizministerium endlich seinen Plan für die Neuordnung der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen vorgelegt. Nach dem Referentenentwurf will die Bundesregierung Anzahlungen von Pauschalreisenden im Fall einer Insolvenz des Veranstalters künftig in voller Höhe absichern. Das neue Absicherungssystem sieht eine Sicherheitsleistung der Veranstalter (zum Beispiel durch eine Versicherung) sowie einen Sicherungsfonds vor, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Das Problem: Obwohl das Gesetz Mitte 2021 in Kraft treten soll, soll der Fonds aber erst frühestens ab November 2021 funktionsfähig sein.
Die Versicherer befürworten das neue Absicherungssystem, dringen allerdings darauf, die Haftungsübernahme des Fonds spätestens für den 1. Juli 2021 vorzusehen. Bisher sieht der Gesetzentwurf noch gar kein konkretes Datum für die Haftungsübernahme durch den Fonds vor; als frühestes Datum wird der 1. November 2021 genannt. Die in der Übergangzeit geltenden Regeln zur Höhe und
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