Tickt eine „Zeitbombe“ in Arbeitsverträgen mit zusätzlicher Provisionsvergütung?
15. Juli 2017Das Bundesarbeitsgericht hat nach der erfolgreichen Revision des Unterzeichners am 21.01.2015 unter dem Aktenzeichen BAG 10 AZR 84/14 insoweit ein Stück deutsche Rechtsgeschichte geschrieben, als dass sich die in der Überschrift gestellte Frage teilweise beantwortete. Es stellt sich jetzt noch vehementer die Frage, weil es nach der Zurückverweisung vom Bundesarbeitsgericht und nach dem zwischenzeitlichen Abschluss des Verfahrens nach Zurückverweisung durch das BAG zum vorinstanzlichen Landesarbeitsgericht und vieler Parallelverfahren auf Ebene der Landesarbeitsgerichtsbarkeit zwar im Ergebnis, nicht aber in der Interpretation des BAG-Urteiles etwas mehr Rechtsklarheit gibt:
In manchen Arbeitsvertragskonstellationen könnte die Konsequenz aus dem genannten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes sein, dass es für alle Arbeitnehmer, die solche laufenden Arbeitsverträge haben, um eine „saftige“ Gehaltserhöhung gehen könnte. Aus Arbeitgebersicht gilt es gründlich zu prüfen, ob Sie nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes solche „Zeitbomben“ in den eigenen Arbeitsverträgen haben. Hierauf sollte dringend im Sinne der Personalkosten geachtet und ggf. unverzüglich durch richtige Neugestaltung
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