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Wer führt künftig die Aufsicht über Vermittler?

15. Januar 2020

Die Politik macht Ernst mit der BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler: Zum Jahresende 2019 hat das Bundesfinanzministeriums einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt, der die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern zentral auf die BaFin überträgt. Bis Mitte Januar hatten die Interessenvertreter der Branche Zeit für eine Stellungnahme.

Das Vorhaben stößt auf den heftigen Widerstand der Vermittlerverbände. Sie befürchten zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten für die Vermittler. Nach dem Referentenentwurf würde eine neue Erlaubnis ab 1.590 Euro kosten. „Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, sind bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde nach den Plänen des Finanzministeriums zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz.

Mit dem neuen Konzept würde die Aufsicht über Vermittler unnötig aufgesplittert. Womöglich steckt dahinter aber auch ein ganz anderer Plan der Politik. Die „natürliche“

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