Zentrale Fragen zur Auslegung und Geltung von Versicherungsbedingungen sowie zur Transparenzpflicht in der Yacht-Kaskoversicherung geklärt
1. März 2025Prof. Dr. Christoph PH. Schließmann (Fachanwalt für int. Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialist für Yacht-Recht. CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte . Frankfurt am Main hat das Urteil erstritten) |
Urteilsbesprechung: LG Köln, Urteil vom 13.11.2024 – 20 O 18/23 (rechtskräftig seit 15.01.2025)
Einleitung
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. November 2024 behandelt einen zentralen Konflikt im Versicherungsvertragsrecht, der für Yachteigner von großer praktischer Bedeutung ist. Es ging um die Frage, ob eine Yacht-Kaskoversicherung die entstandenen Schäden deckt, die während eines Anlandholens auftraten, oder ob der Versicherer die Leistung aufgrund eines Ausschlusses verweigern darf.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und klärte dabei zentrale Fragen zur Auslegung und Geltung von Versicherungsbedingungen sowie zur Transparenzpflicht der Versicherer. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung im Detail und bewertet ihre Auswirkungen sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht.
Sachverhalt
Der Kläger, privater Eigner einer Motoryacht hatte eine Allgefahrenversicherung mit einer Versicherungssumme von 1.030.000 Euro bei der
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.