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Die „Bayrische Lösung“ für die Betriebsschließungsversicherung auf dem Prüfstand des geltenden Rechts (I.)*

3. August 2021

Prof. Dr. Hans Peter Schwintowski (Humboldt-Universität zu Berlin) |

A Sachverhalten und Fragestellung

I. Sachverhalt

1. März 2020: Vertriebsinformation im Internet

Anfang März 2020 veröffentlichte die Versicherungskammer Bayern im Internet eine Vertriebsinformation unter dem Titel: „Corona-Virus-Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung“. Darunter hieß es: Wir informieren Sie heute über den aktuellen Stand zum Versicherungsschutz, in der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung Ihrer Bestandskunden, sowie zur Annahme von neuen Risiken.

Coronavirus im Deckungsumfang der bestehenden gewerblichen Betriebsschließungsversicherung enthalten

Wir stellen den Coronavirus „2019-nCoV“ den in unseren Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung … namentlich genannten Krankheitserregern gleich. Als Basis gilt die Verordnung vom 01.02.2020 durch den Bundesminister für Gesundheit zur Erweiterung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Damit sind behördliche angeordnete Betriebsschließungen auf Grund des neuartigen Corona-Virus in unserer gewerblichen Betriebsschließungsversicherung mitversichert.

Ab sofort keine Annahme von Neuanträgen und Summenerhöhungen

Wir bedauern, dass wir auf Grund der derzeitigen Lage, keine neuen Anträge für gewerbliche Betriebsschließungsversicherungen annehmen und Angebote

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