Die Betriebsschließungsversicherung in Zeiten von Corona – Ein Kommentar zur Entscheidung des LG Bochum
15. September 2020Michael Griese (Der Autor ist Volljurist (Assessor) und Legal Counsel bei der VVDG GmbH, einem Unternehmen der Unternehmensgruppe Robert Schüler Versicherungsmakler. Der Beitrag stellt ledig- lich die persönliche Auffassung bzw. das Verständnis zum Thema des Verfassers dar.) |
1. Die Entscheidung des LG Bochum in der Gesamtschau
Aktuell ist in der Markt der Betriebsschließungsversicherungen in erheblichem Aufruhr. Die in zähen Verhandlungen erarbeitete sog. „Bayerische Lösung“, die von einigen Versicherern und dem Bayerischen DEHOGA ausgehandelt worden ist und auf eine Übernahme der Kosten einer Betriebsschließung in Höhe von 15% der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließzeit abzielt, muss sich erheblicher Kritik stellen. So wurde die erarbeitete Lösung inzwischen auch von anderen, an den Verhandlungen nicht beteiligten Versicherern übernommen und wird flächendeckend auf nahezu sämtliche Betriebe angewandt. Rechtlich stellt sich hier daher nicht nur anlässlich der Urteile des LG Bochum und OLG Hamm (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 20
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