Urlaub vom Auge-und-Ohr-Prinzip? – Der prozedurale Wandel der Wissenszurechnung im Vermittlerrecht.
1. September 2026Oliver Timmermann (Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator in der Kanzlei Michaelis) |
Bespr. von OLG Celle, Urt. v. 29.1.2026 – 11 U 119/25
Das OLG Celle hat in einer Entscheidung v. 29.01.2026 mit methodischer Verve eine Bresche in die starre Ausnahmeregelung des § 70 S. 2 VVG geschlagen. Der 11. Zivilsenat hat die Revision zugelassen, da dieser die Antwort des BGH hören möchte. Wieder einmal geht es um die Frage der „Wissenszurechnung“ in Organisationsstrukturen. Der Artikel stellt die Stellschrauben des o.g. Urteils vor (vgl. unter I.), kontrastiert den Ausgangsfall, in dem ein Versicherungsvertreter im Mittelpunkt stand, mit der Situation bei einem Makler (vgl. unter II.), versucht dann unter III. aber die tatsächlichen dogmatischen Wirkmächte zu benennen und bietet unter IV. einen kurzen Ausblick.
I. Die Entscheidung des OLG Celle
1. Die Ausgangssituation: Flucht aus dem System auf das Privathandy
Der Fall des OLG Celle <1> entspringt einer klassischen Alltagssituation: Eine Autofahrerin plant eine
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Kategorisiert in: 202609 Makler Recht Vermittler



